KfW 458 · Stand 21.07.2026

Förderung 2026: bis zu 80 % für Ihre Wärmepumpe

Die Heizungsförderung KfW 458 übernimmt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag für Sie.

Fördersatzbis zu 80 %30 % + 16 % Klimabonus + bis 40 % Einkommensbonus
Zuschussbis zu 22.400 €bei max. 28.000 € förderfähigen Kosten
4,9 / 5 23.000+ Installationen Antrag durch uns Vertrag erst nach Förderzusage
Unterlagen für den KfW-Förderantrag einer Wärmepumpe
So setzt sich die Förderung zusammen

Drei Bausteine, ein Zuschuss

Die Heizungsförderung KfW 458 addiert sich aus drei Teilen. Die Grundförderung bekommt jeder Eigentümer, der Klimabonus ist befristet und der Einkommensbonus hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

30 %

Grundförderung

Für jeden Eigentümer, der eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht. Ohne Einkommensgrenze.

+16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung – oder einer Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Nur für Anträge bis 31.01.2027, danach sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Punkte.

+bis 40 %

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. Die genaue Höhe prüfen wir für Sie.

Deckel: 70 % der förderfähigen Kosten, mit Einkommensbonus 80 %. Förderfähige Kosten max. 28.000 € je Wohneinheit → maximaler Zuschuss 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %). Der Fördersatz hängt von Ihren Voraussetzungen ab – verbindlich bestätigt ihn die KfW mit der Zusage.

Rechenbeispiele

Was das in Euro bedeutet

Drei typische Fälle am Beispiel der Wärmepumpe Schlieger X22 PRIME zum Aktionspreis von 27.600 € inkl. Montage. Förderfähig sind jeweils 28.000 €; Ihr Eigenanteil ist der Aktionspreis abzüglich Zuschuss.

Fall Fördersatz KfW-Zuschuss Ihr Eigenanteil
Standard70 %30 % + 16 % + Boni · Deckel 70 %19.600 €8.000 €
Mit Einkommensbonus80 %30 % + 16 % + 40 % · Deckel 80 %22.400 €5.200 €
Antrag nach 31.01.202770 %30 % + 40 % Einkommensbonus, ohne Klimabonus19.600 €8.000 €

Orientierende Berechnung. Die Förderung bezieht sich auf förderfähige Kosten von max. 28.000 € je Wohneinheit; die Differenz zum Gesamtpreis tragen Sie. Aktuellen Aktionspreis und exakten Fördersatz bestätigt Ihr Berater nach dem Aufmaß.

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Voraussetzungen

Wer die Förderung bekommt

Die Bedingungen der KfW 458 sind überschaubar. Die meisten erfüllen Sie automatisch – den Rest prüfen und belegen wir für Sie.

  • Sie sind Eigentümer
    Gefördert wird der Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung in Deutschland, der die Heizung tauscht.
  • Selbstnutzung – nur für den Einkommensbonus
    Der Einkommensbonus (bis 40 %) gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Grundförderung und Klimabonus gibt es auch für vermietete Einheiten.
  • Die alte Heizung ist 20+ Jahre alt
    Der Klimabonus von 16 % gilt für funktionstüchtige fossile Heizungen (Gas, Öl, Kohle), die mindestens 20 Jahre alt sind – bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter.
  • Antrag VOR Vertragsabschluss
    Der Antrag muss vor dem verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag bei der KfW eingehen. Deshalb stellen wir ihn direkt nach dem Angebot – noch vor jeder Unterschrift.
  • Fachunternehmererklärung
    Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs. Wir stellen sie im Rahmen der Antragsvorbereitung aus.
Förder-Check starten
Berater prüft mit Eigentümern die Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Photovoltaik

Photovoltaik: 0 % Mehrwertsteuer

Für Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt in Deutschland der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Module, Wechselrichter und Speicher kaufen Sie ohne 19 % Mehrwertsteuer – ohne Antrag, direkt im Angebot.

  • Module, Wechselrichter und Speicher mit 0 % MwSt.
  • Kein Antrag – der Vorteil steht direkt in unserem Angebot
  • Kombination mit Wärmepumpe: KfW-Zuschuss auf die Pumpe + 0 % MwSt. auf die PV-Anlage
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Photovoltaik-Module auf dem Dach eines Einfamilienhauses
So läuft es ab

So läuft der Antrag mit uns – 5 Schritte

Sie füllen nichts aus. Die komplette KfW-Abwicklung übernehmen wir – von der Fachunternehmererklärung bis zum Bescheid.

01

Beratung & Aufmaß

Kostenlos bei Ihnen zu Hause – Heizlast, Zustand der Heizung, Prüfung des Förderanspruchs.

02

Festpreis-Angebot

Festpreis inkl. Montage und Förderübersicht auf den Euro genau.

03

Antrag in Ihrem Namen

Wir bereiten Unterlagen und Fachunternehmererklärung vor und reichen den KfW-Antrag ein.

04

Zusage der KfW

Die KfW prüft den Antrag und schickt Ihnen den schriftlichen Bescheid mit dem bestätigten Fördersatz.

05

Vertrag & Montage

Mit dem Bescheid in der Hand unterschreiben Sie den Vertrag. Montage durch eigene Teams – im Schnitt in 30 Tagen.

Förder-Check

Welche Förderung steht Ihnen zu? In 2 Minuten wissen Sie es

Ein paar Fragen zu Haus, Heizung und Einkommen – Sie sehen sofort Ihren realistischen Fördersatz. Ein Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einem Festpreis-Angebot.

  • Anspruchsprüfung nach den aktuellen Bedingungen der KfW 458
  • Antrag und Fachunternehmererklärung übernehmen wir
  • Vertrag erst nach schriftlicher Zusage
4,9 / 5· 23.000+ Installationen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Förderung

Noch eine Frage?

Rufen Sie direkt einen Energieberater an – er antwortet sofort, ohne Warteschleife. Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr.

Anrufen +49 6322 308 31 28
Den vollen Klimabonus von 16 % erhalten Anträge, die bis zum 31.01.2027 gestellt werden. Ab 01.02.2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Entscheidend ist das Antragsdatum bei der KfW, nicht der Montagetermin – deshalb stellen wir den Antrag so früh wie möglich.
Mit den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung aller im Haushalt lebenden Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. Die genaue Staffel und die Unterlagen gehen wir gemeinsam durch.
Ja. Für die Wärmepumpe nutzen Sie den KfW-Zuschuss 458, für die Photovoltaik gilt der Nullsteuersatz. Beide Vorteile schließen sich nicht aus – bei einer Kombination erstellen wir ein Angebot mit beiden Positionen.
Nach der Montage. Wir stellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, Sie reichen sie mit den Rechnungen bei der KfW ein – danach überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Nein. Die KfW 458 fördert den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden (Bauantrag älter als 5 Jahre). Für Neubauten gibt es andere Programme – wir beraten Sie gern.
Ja. Die förderfähigen Kosten werden je Wohneinheit berechnet, und mit jeder weiteren Einheit steigt der Deckel (gestaffelt). Grundförderung und Klimabonus gibt es auch für vermietende Eigentümer; der Einkommensbonus nur für die selbst genutzte Einheit. Die Details rechnen wir individuell für Sie durch.

Der Klimabonus von 16 % endet am 31.01.2027

Wer rechtzeitig beantragt, sichert sich den vollen Fördersatz. Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos – ein Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden.